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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für die Vermietung von Reisemobilen · Stand: Juli 2026 · Version 1.0

Wichtiger Hinweis für den Betreiber: Dieser Entwurf bildet die auf womoandgo.com veröffentlichten Konditionen ab. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Lass die AGB vor dem ersten Vertragsabschluss von einer Anwältin oder einem Anwalt für Vertrags- bzw. Verbraucherrecht prüfen — insbesondere die Stornostaffel, die Haftungs- und die Kautionsregelungen. Unwirksame Klauseln in Verbraucher-AGB können abgemahnt werden.

1 · Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Reisemobile zwischen Pitt Petruschke, WoMo & Go, Veltener Str. 33, 16540 Hohen Neuendorf (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter.

1.2 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

1.3 Die Vermietung erfolgt ausschließlich an natürliche Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

2 · Vertragsschluss und Reservierung

2.1 Die Darstellung des Fahrzeugs und der Preise auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

2.2 Mit Absenden des Buchungsformulars gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vermieter bestätigt den Eingang per E-Mail; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

2.3 Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt und die Anzahlung nach Ziffer 3 auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.

3 · Mietpreis, Anzahlung und Zahlung

3.1 Der Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Er richtet sich nach Saison, Auslastung, Vorlaufzeit und Reisezeitraum und wird im Buchungsvorgang tagesgenau ausgewiesen. Der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Gesamtpreis ist maßgeblich.

3.2 Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Sie ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu leisten.

3.3 Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

3.4 Geht eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht ein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornogebühren nach Ziffer 10 berechnen.

3.5 Im Mietpreis enthalten sind die Kfz-Versicherung nach Ziffer 8, die Kfz-Steuer sowie unbegrenzte Kilometer. Nicht enthalten sind insbesondere Kraftstoff, Gas, Maut- und Vignettengebühren, Camping- und Stellplatzkosten sowie gebuchte Zusatzleistungen.

4 · Kaution

4.1 Vor der Übergabe ist eine Kaution von 2.500 € zu hinterlegen.

4.2 Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen des Vermieters, insbesondere aus Schäden am Fahrzeug, der Selbstbeteiligung nach Ziffer 8, Bußgeldern, fehlender Betankung sowie erhöhtem Reinigungsaufwand.

4.3 Die Kaution wird nach schadenfreier Rückgabe innerhalb von zehn Werktagen vollständig erstattet. Ist ein Schaden eingetreten, dessen Höhe noch nicht feststeht, darf der Vermieter einen angemessenen Teil bis zur Klärung einbehalten.

5 · Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

5.1 Vermietet wird wochenweise von Samstag bis Samstag, die Mindestmietdauer beträgt sieben Nächte.

5.2 Die Übergabe erfolgt am Anreise-Samstag ab 15:00 Uhr, die Rückgabe am Abreise-Samstag bis 11:00 Uhr am Standort Veltener Str. 33, 16540 Hohen Neuendorf. Abweichende Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache in Textform möglich.

5.3 Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand des Fahrzeugs sowie vorhandene Schäden festgehalten werden. Beide Parteien bestätigen es durch Unterschrift.

5.4 Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter für jede angefangene Stunde eine Pauschale von 50 €, bei Überschreitung um mehr als sechs Stunden den vollen Tagesmietpreis. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter unbenommen; weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

5.5 Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben, sofern nicht der Full-Tank-Service gebucht wurde. Fehlender Kraftstoff wird zum Tagespreis zuzüglich einer Servicepauschale von 25 € berechnet.

5.6 Das Fahrzeug ist besenrein sowie mit entleerten Abwasser- und Fäkalientanks zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter den tatsächlichen Reinigungsaufwand, mindestens jedoch 100 €, bei nicht entleerter Toilettenkassette zusätzlich 80 €.

6 · Berechtigte Fahrer

6.1 Das Fahrzeug darf ausschließlich von Personen geführt werden, die im Mietvertrag namentlich als Fahrer eingetragen sind.

6.2 Jeder Fahrer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

6.3 Die Fahrerlaubnisse werden bei der Übergabe im Original vorgelegt. Ohne Vorlage kann der Vermieter die Übergabe verweigern; der Mietpreis bleibt in diesem Fall geschuldet.

7 · Nutzung des Fahrzeugs

7.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten.

7.2 Untersagt sind insbesondere:

7.3 Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung in Textform gestattet. Ohne Zustimmung mitgeführte Tiere lösen eine Reinigungspauschale von 150 € aus.

7.4 Auslandsfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz, nach Norwegen und ins Vereinigte Königreich sind gestattet. Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform. Ausgeschlossen sind Fahrten in Länder, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, sowie in Gebiete, in denen kein Versicherungsschutz besteht.

7.5 Der Mieter hat regelmäßig Öl-, Kühlwasser- und Reifendruckstand zu kontrollieren. Warn- und Kontrollleuchten sind unverzüglich zu beachten; die Weiterfahrt bei aufleuchtender roter Warnleuchte ist untersagt.

8 · Versicherung und Selbstbeteiligung

8.1 Für das Fahrzeug bestehen eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung.

8.2 Die Selbstbeteiligung beträgt 1.500 € je Schadenfall. Gegen Aufpreis kann sie im Buchungsvorgang auf 500 € je Schadenfall reduziert werden.

8.3 Die Selbstbeteiligung fällt je Schadenereignis erneut an. Bei mehreren Schäden während einer Mietzeit ist sie mehrfach zu tragen.

8.4 Nicht vom Versicherungsschutz umfasst und in voller Höhe vom Mieter zu tragen sind insbesondere Schäden:

8.5 Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung ist nicht enthalten. Der Abschluss wird dringend empfohlen.

9 · Verhalten bei Unfall, Panne und Schaden

9.1 Nach jedem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu informieren — auch bei Bagatellschäden und selbst dann, wenn er den Schaden selbst verursacht hat.

9.2 Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben und keine Ansprüche Dritter anerkennen.

9.3 Reparaturen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Notwendige Kleinreparaturen bis 100 € kann der Mieter gegen Vorlage der Originalrechnung selbst veranlassen; der Betrag wird erstattet.

9.4 Verletzt der Mieter diese Pflichten und erschwert er dadurch die Aufklärung des Schadenhergangs oder die Schadensregulierung, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

10 · Stornierung durch den Mieter

10.1 Der Mieter kann jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter.

10.2 Es fallen folgende Stornogebühren an, jeweils bezogen auf den Mietpreis:

Zeitpunkt des RücktrittsStornogebühr
bis 60 Tage vor Mietbeginn20 %
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn40 %
29 bis 15 Tage vor Mietbeginn60 %
14 bis 7 Tage vor Mietbeginn80 %
ab 6 Tage vor Mietbeginn oder Nichtantritt90 %

10.3 Die geleistete Anzahlung wird auf die Stornogebühr angerechnet. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.4 Benennt der Mieter einen Ersatzmieter, der in den Vertrag eintritt und die Voraussetzungen nach Ziffer 6 erfüllt, entfällt die Stornogebühr. Es wird eine Bearbeitungspauschale von 50 € berechnet.

11 · Rücktritt durch den Vermieter

11.1 Der Vermieter behält sich vor, bis 30 Tage vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden sämtliche bereits geleisteten Zahlungen einschließlich der Anzahlung unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

11.2 Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur möglich, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht — etwa nach einem Totalschaden, Diebstahl oder einem Schaden aus einer vorangegangenen Vermietung. Auch dann werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.

11.3 Der Vermieter bemüht sich, dem Mieter nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzubieten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

11.4 Der Vermieter kann den Vertrag außerdem fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 7 verstößt oder das Fahrzeug erheblich gefährdet.

12 · Haftung

12.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.3 Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

12.4 Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit anfallenden Verwarnungs-, Bußgelder und Gebühren sowie für Schäden aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen berechnet der Vermieter eine Pauschale von 25 € je Vorgang.

13 · Kein Widerrufsrecht

Bei Verträgen über die Vermietung von Fahrzeugen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die Stornoregelungen nach Ziffer 10.

14 · Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

15 · Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

15.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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